Fachweiterbildung Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege
Die Fachweiterbildung richtet sich nach den aktuell gültigen DKG-Empfehlungen
Der Fachweiterbildungskurs vermittelt spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten für Tätigkeiten in der Pädiatrischen Intensiv- und Anästhesiepflege und befähigt Sie:
- zur professionellen pflegerischen Versorgung schwerstkranker Kinder und Neugeborener sowie zur Betreuung der Angehörigen, aber auch der Pflege und Hilfe in der Sterbebegleitung
Pflegesituationen auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erklären und Lösungen für pflegerische und gesundheitsbezogene komplexe Situationen zu entwickeln
Pflegemethoden therapeutisch nach aktuellen Erkenntnissen praktisch anzuwenden
die konstruktive Zusammenarbeit im Pflegeteam und im multiprofessionellen Team zu fördern
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Zur Fachweiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) besitzt oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt
- Nachweis, dass Sie nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet, in dem nun die Fachweiterbildung erfolgen soll, tätig waren
- Externe Teilnehmer: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Einsätze im Klinikum
- Klärung der Teilnahmemöglichkeit mit dem Vorgesetzten und anschließend Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kursleitung
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Motivationsschreiben mit folgendem Inhalt (Umfang halbe DIN A4 Seite, Schriftgröße 12):
- Erwartungen an die persönliche / berufliche Entwicklung
- Motivation zur Teilnahme
- Beruflichen Ziele nach der Fachweiterbildung
- Beschreiben Sie Ihre besonderen Stärken?
- Wo sehen Sie mögliche Herausforderungen in Bezug auf die Teilnahme an der Fachweiterbildung?
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Abschluss-Zeugnisses der Berufsausbildung nach § 1 Abs. 1 und 2 des Pflegeberufegesetzes
- beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes, nach § 1 des Altenpflegegesetzes oder nach § 1 Abs. 1 und 2 des Pflegeberufegesetzes
- Kopien der Nachweise evtl. bereits erworbener Zugangsqualifikationen (Studium, fachliche Weiterbildungen, Praxisanleitung)
- Anmeldeformular mit Unterschrift des Vorgesetzten
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen digital an folgende E-Mailadresse:
Alexandra.Kunz@med.uni-muenchen.de
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Die Fachweiterbildung Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil nebst Modulprüfungen, praktischen Leistungsnachweisen sowie einer mündlichen und praktischen Abschlussprüfung.
Hinweis: Bereits erworbene Module/Moduleinheiten und Qualifikationen können von der Fachweiterbildungsleitung in Absprache anerkannt werden. Eine Anrechnung ist ausschließlich vor Fachweiterbildungsbeginn möglich.
Theoretischer Unterricht
720 Stunden, bis zu 25% Selbststudium- Unterteilung in Moduleinheiten: ein Basis-, sechs Fachmodule (jeweils eine Modulprüfung)
- Tutorials/Workshops
- Digitale Lerneinheiten
- Präsentationen
- Schriftliche und mündliche Arbeiten
Praktische Weiterbildung
mindestens 1800 Stunden- Interdisziplinäre Pädiatrie
- Neonatologie
- Anästhesie
- Optionaleinsätze
- Praxisaufträge
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Starttermin: 1. Oktober 2025
Anmeldeschluss: 31. März 2025
Kurszeiten: folgen
Hinweis: Bitte achten Sie darauf, ihren Haupturlaub 2025 möglichst vor Beginn der Fachweiterbildung zu nehmen.
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Alexandra Kunz, M.A.
Pädagogische und Fachliche Leitung Fachweiterbildung Pädiatrische Intensiv- und Anästhesiepflege
Pettenkoferstraße 8a089 4400 58022
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