Satzung
Die rechtsgeschäftliche Vertretung des LMU Klinikums und seiner Einrichtungen – auch dieses Zentrums - nach außen erfolgt gemäß Art. 10 III BayUniKlinG iVm mit § 6 der Satzung des LMU Klinikums durch den Ärztlichen Direktor gemeinsam mit dem Kaufmännischen Direktor und durch die von diesen bevollmächtigten Mitarbeiter des LMU Klinikums.
§16 Inkrafttreten der Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung tritt mit Vorstandsbeschluss vom 30.10.2023 in Kraft.