BG-Heilverfahren & Arbeitsunfälle

Die Behandlung von gesetzlich unfallversicherten Arbeits- und Wegeunfällen wird in Deutschland durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen. Die Behandlung erfolgt im sog. Durchgangsarztverfahren, also über speziell von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen qualifizierte Ärzte. An beiden Standorten, Großhadern und Innenstadt, stehen wir Ihnen hierfür Tag und Nacht über unsere Notaufnahmen zur Verfügung.

Ihre Aufgabe ist die Verhütung eines Unfalls, die Prävention. Diese wird geregelt in den Unfallverhütungsvorschriften (§14 ff. SGB VII). Sollte es dann doch zu einem Arbeitsunfall gekommen sein, sichert der Unfallversicherungsträger die Betroffenen in Bezug auf die  Behandlung, Nachsorge und Reintegration in das Arbeitsfeld ab. Hiermit sind der Arbeitsunfall, der Wegeunfall und eine anerkannte Berufskrankheit versichert.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Unfallversicherungsträger sind seit 1997 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt – davor in der Reichsversicherungsordnung (RVO).

Versicherte Personen

Der gesetzliche Versicherungsschutz erfasst unter anderem alle abhängig Beschäftigten, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige.


Zusätzliche Regelung des Versicherungsschutzes gelten für

  • Freiwillige Versicherung für Unternehmer
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Ehrenamtlich Tätige/Nothelfer
  • Stationäre/teilstationäre Personen im Rahmen ihrer Behandlung
  • Helfende aus der Familie in einem versicherten Betrieb

Zuständigkeiten

Den Schwerpunkt bilden die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist Bestandteil eines einzigen, bundesweit zuständigen Trägers für die gesamte landwirtschaftliche Sozialversicherung. Die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände der öffentlichen Hand.

„Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.“

„Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt."

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden

  • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
  • bei Fahrgemeinschaften,
  • bei Umleitungen,
  • weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste), der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), aufgeführt sind.

Die BK-Liste enthält ausschließlich Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.


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