Genetische Beratung
In der genetischen Beratung wollen wir den Ratsuchenden helfen, indem wir genetische Erkrankungen diagnostizieren, Informationen über Ausprägung, Verlauf und Therapiemöglichkeiten vermitteln und möglicherweise bestehende genetische Risiken abschätzen oder ausschließen.
Anlass für eine humangenetische Beratung
Eine Familienplanung ist häufig mit vielen Fragen verbunden. Besonders bei unerfülltem Kinderwunsch, wiederholten Fehlgeburten, oder bekannten genetischen Erkrankungen in der Familie. Auch während der Schwangerschaft, etwa bei einem auffälligen NIPT (nicht-invasiver Pränataltest) oder auffälligem Ultraschallbefund können Unklarheiten oder Verunsicherungen entstehen. Humangenetische Untersuchungen können hierbei helfen, genetische Ursachen für unerfüllten Kinderwunsch zu erkennen. Außerdem ermöglichen vorgeburtliche genetische Untersuchungen, frühzeitig Veränderungen im Erbgut festzustellen. Eine humangenetische Beratung unterstützt Paare dabei, mögliche Ursachen zu erkennen, Risiken besser zu verstehen und gut informierte Entscheidungen für eine sichere Familienplanung zu treffen.
Genetische Untersuchungen können sinnvoll sein bei:
• unerfülltem Kinderwunsch
• wiederholten Fehlgeburten
• genetischen Erkrankungen in der Familie
• Verwandtenehen
• Auffälligkeiten in der Blutuntersuchung (NIPT)- oder im Ultraschall
• ungewöhnlichen oder schweren Erkrankungen bei Verwandten
In unserer Spezialsprechstunde für Ratsuchende mit Erkrankungen in der Familie beraten wir Patientinnen und Patienten, in deren Familien Erbkrankheiten aufgetreten sind. Es stellen sich unter anderem Fragen nach der Wahrscheinlichkeit, selbst betroffen zu sein oder eine Krankheit an eigene Kinder weiterzugeben. Unser Ziel ist es, Sie bezüglich der Symptome und dem Verlauf der entsprechenden Erkrankung aufzuklären, anhand einer ausführlichen Familienanamnese Ihr persönliches Risiko einzuschätzen und Sie dabei zu unterstützen, eine informierte Entscheidung bezüglich der weiteren Schritte zu treffen.
Wenn bereits Symptome einer Erkrankung bestehen, kann eine diagnostische genetische Untersuchung durchgeführt werden. Wenn eine gesunde Person eine genetische Testung bezüglich der in der Familie bekannten Erbkrankheit wünscht, ist in vielen Fällen eine sogenannte prädiktive Diagnostik möglich. Wir erläutern Ihnen, welche genetischen Untersuchungen in Ihrem Fall sinnvoll sein können und informieren Sie ausführlich über deren Aussagekraft, Grenzen und mögliche Konsequenzen. Die Entscheidung für oder gegen eine Untersuchung, treffen immer Sie selbst. Krankheiten, über die wir Sie in der Sprechstunde beraten können, sind beispielsweise verschiedene familiäre Krebserkrankungen, spät auftretende neurologische Erkrankungen oder verschiedene Stoffwechselstörungen.
Bei Bedarf koordinieren wir eine weiterführende Abklärung und eine interdisziplinäre Betreuung durch andere Fachdisziplinen unseres Klinikums.
Entwicklungsverzögerungen und auffällige körperliche Merkmale können Ausdruck einer zugrunde liegenden genetischen Erkrankung sein. Bereits in der frühen Entwicklung, oft schon im Mutterleib, können genetische Veränderungen sich auf den Organismus auswirken. Wachstum, Organentwicklung und neurologische Reifung können dabei beeinträchtigt werden. Dabei können Verzögerungen der motorischen, sprachlichen und kognitiven Entwicklung sowie körperliche Auffälligkeiten, welche als Dysmorphien bezeichnet werden, auftreten.
Der Verdacht auf eine genetische Störung besteht insbesondere, wenn eine Kombination aus verschiedenen Dysmorphie-Zeichen vorliegt, eine Entwicklungsstörung vorliegt, verschiedene Organsysteme betroffen sind oder eine familiäre Häufung ähnlicher Erkrankungen vorliegt.
Im Rahmen der Beratung gehen wir der Frage nach, ob den Auffälligkeiten eine genetische Ursache zugrunde liegt. Dazu erheben wir eine ausführliche Anamnese und Familienanamnese, beschäftigen uns im Detail mit medizinischen Vorbefunden und führen eine ausführliche körperliche Untersuchung durch.
Moderne molekulargenetische Verfahren ermöglichen es uns, selbst seltene genetische Veränderungen präzise zu identifizieren. Eine genaue Diagnose kann helfen, Therapieoptionen, Verlaufsprognosen und Wiederholungsrisiken in der Familie einzuschätzen.
Beim Birt-Hogg-Dubé-Syndrom (BDHS) handelt es sich um eine erbliche Erkrankung, bei der es insbesondere im Gesicht zum Auftreten von Fibrofollikulomen (gutartige helle Knötchen an der Haut) sowie zu Lungenzysten mit der Möglichkeit eines Spontanpneumothorax kommt. Die Erkrankung geht einher mit einem Risiko für gut- oder bösartige Nierentumoren unterschiedlicher Histologie, wobei onkozytäre oder chromophob-onkozytäre Tumoren besonders typisch sind. Die Haut- und Lungensymptome werden zumeist im jüngeren bis mittleren Erwachsenenalter diagnostiziert und können, zusammen mit der Familiengeschichte, den Weg zur Diagnose weisen. Die Klärung der Frage, welche weiteren klinischen Manifestationen mit dem Birt-Hogg-Dubé-Syndrom assoziiert sein können, ist das Ziel aktueller Forschung.
Das Birt-Hoggs-Dubé-Syndrom gehört zu den seltenen genetischen Erkrankungen. Die Patienten werden in unserer interdisziplinären Spezialsprechstunde, zu welcher sich am Klinikum der LMU die Universitätshautklinik, das Institut für Humangenetik, das Deutsche Zentrum für Lungenforschung und die Klinik für Radiologie zusammengeschlossen haben, diagnostiziert und klinisch betreut. Es handelt sich um die einzige interdisziplinäre Birt-Hogg-Dubé-Sprechstunde in Deutschland.
Die Sprechstunde richtet sich an:
- Patienten, bei denen der Verdacht auf das Vorliegen eines BHDS durch den Haus-, Haut- oder Lungenfacharzt geäußert wurde, zur Klärung, ob diese Erkrankung wirklich bei ihnen vorliegt.
- Patienten, bei denen die Diagnose BHDS bereits gesichert wurde, zur weiterführenden Beratung, regelmäßigen Betreuung und zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen und Familiendiagnostik.
Ansprechpartnerin Humangenetik
Prof. Dr. med. Julia Höfele
089 4400 53683
Ansprechpartnerin Dermatologie
Prof. Dr. med. Elke Sattler
089 4400 56241 oder 089 4400 56010
Hereditäre Nierenerkrankungen treten häufig bereits im Kindes- oder Jugendalter auf, einige werden jedoch auch erst im Erwachsenenalter beobachtet. Zu den erblichen Nierenerkrankungen zählen z.B. das Alport-Syndrom, die autosomal-dominante polyzystische Nierenerkrankung (ADPKD), die autosomal-dominante tubulointerstitielle Nierenerkrankung (ADTKD), die fokal-segmentale Glomerulosklerose (FSGS), das steroid-resistente nephrotische Syndrom (SRNS), das Gitelman-Syndrom und CAKUT (angeborene Fehlbildungen der Nieren und ableitenden Harnwege). Die meisten der hereditären Nierenerkrankungen werden zu den „Seltenen Erkrankungen“ gezählt.
Ziel ist es, mittels molekulargenetischer Analysen die Ursache für die Nierenerkrankung nachzuweisen und damit unter anderem die Progression der Erkrankung zu beurteilen, die Therapie zu optimieren, eine mögliche Nierenspende besser zu planen und ein mögliches Wiederholungsrisiko bei Verwandten zu bestimmen.
Ansprechpartnerin Humangenetik
Prof. Dr. med. Julia Höfele
Jedes Jahr erkranken etwa 500.000 Menschen in Deutschland an Krebs. Man unterscheidet dabei zwischen erblichen und nicht-erblichen Krebserkrankungen. Die nicht-erblichen Krebserkrankungen sind dabei wesentlich häufiger. Sie sind vorwiegend durch Alterungsprozesse in den Zellen und ungünstige äußere Einflüsse (z.B. Rauchen, Schimmelpilze, Strahlung etc.) bedingt. 5% der Tumorerkrankungen sind dagegen erblich bedingt. Das bedeutet es besteht eine angeborene genetische Veranlagung, die mit einem höheren Risiko einhergeht, eine Krebserkrankung zu entwickeln.
Der Verdacht auf ein erblich bedingtes (hereditäres) Tumorsyndrom besteht insbesondere, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
• Zwei oder mehr nahe Verwandte sind von derselben Krebsart betroffen
• Die gleiche Krebsart tritt in mehreren Generationen der Familie auf
• Die Erkrankung beginnt in ungewöhnlich jungem Alter
• Bei einer Person werden mehrere unabhängige Tumorerkrankungen diagnostiziert
• Es handelt sich um seltene Tumorarten, z. B. männlicher Brustkrebs oder medulläres Schilddrüsenkarzinom
Bekannte erbliche Tumorsyndrome sind unter anderem:
• Familiäre adenomatöse Polyposis (FAP)
• Lynch-Syndrom bzw. das hereditäre nicht-polypöse Colon-Carcinom (HNPCC)
• Familiärer Brust- und Eierstockkrebs durch krankheitsverursachende Varianten z.B. in BRCA1 oder BRCA2
• Li-Fraumeni-Syndrom
Viele Erkrankungen des Auges haben eine genetische Ursache. Mittlerweile sind über 100 Gene bekannt, die mit erblichen Netzhautdystrophien und zahlreichen weiteren Augenleiden in Verbindung stehen. Erbliche Erkrankungen der Netzhaut und des Sehnervs zählen zu den häufigsten genetisch bedingten Augenkrankheiten. Neben Netzhaut und Sehnerv können auch Hornhaut, Linse oder andere Augenstrukturen genetisch bedingt verändert sein.
Typische genetische Augenerkrankungen sind unter anderem:
• Retinitis pigmentosa und andere Netzhautdystrophien
• Makuladystrophien (z. B. Morbus Stargardt)
• Optikusatrophien
• Syndromale Augenveränderungen, z. B. Usher-Syndrom (Hör- und Sehbehinderung)
• Kongenitaler Nystagmus
• Katarakt im Kindesalter
Hörstörungen können bereits im Kindesalter auftreten oder sich erst im höheren Lebensalter manifestieren. Etwa 60-80% der Fälle mit angeborener Hörminderung bei Kindern können auf monogene Ursachen zurückgeführt werden. Zu unterscheiden sind dabei isolierte Formen von syndromalen Hörstörungen, die in Verbindungen mit weiteren angeborenen Fehlbildungen anderer Organsysteme oder einer kognitiven Entwicklungsstörung auftreten. Bei dem Großteil der Hörstörungen handelt es sich jedoch um eine nicht-syndromale Form.
Zu den genetisch verursachten Hörstörungen gehören unter anderem:
• GJB2/GJB6-assoziierte Schwerhörigkeit
• STRC-Deletionen
• Usher-Syndrom (Hör- und Sehstörung kombiniert)
• Syndromale Hörstörungen (z. B. Alport-Syndrom, Pendred-Syndrom)