Mischinfusionen pall-iv

In der Palliativmedizin ist es üblich, zwei oder mehr Arzneimittel zur kontinuierlichen Infusion miteinander zu mischen, um die Belastung für die Patienten so gering wie möglich zu halten. Entscheidend dabei ist es, ob sich die verwendeten Komponenten miteinander vertragen, ob die Arzneimittel also zueinander kompatibel sind und in der Mischung stabil bleiben.

Die verfügbaren Daten zu relevanten Arzneimittelmischungen sind begrenzt. Seit 2016 tragen wir auf der Portalseite pall-iv.de Kompatibilitätsdaten zusammen, sammeln und bewerten entsprechende klinische Erfahrungen.

Unser Ziel ist es, die bisher gesammelten Daten aus der klinischen Praxis zu evaluieren und dadurch kritische Risikobereiche zu identifizieren.


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Empfehlungen zum Umgang mit Mischinfusionen

Was ist eine Inkompatibilität?

Als Inkompatibilität bezeichnet man eine Unverträglichkeit zwischen zwei oder mehr Komponenten eines Arzneimittelgemischs. Es begegnen sowohl chemische als auch physikalische Inkompatibilitäten. Beteiligte Komponenten können alle Stoffe und Substanzen sein, die im Verlauf einer Infusion miteinander in Kontakt kommen: Neben den eigentlichen Arzneistoffen können deshalb auch Hilfsstoffe oder Trägerlösungen beteiligt sein, ebenso das Pumpen- und Schlauchmaterial. Auch Umgebungsfaktoren (wie Licht, Temperatur, Sauerstoff und Kontaktzeit der Substanzen miteinander) können eine Rolle spielen.

Welche Risiken ergeben sich aus Inkompatibilitäten?

Eine Inkompatibilität kann dazu führen, dass Teile des Gemischs kristallisieren, sich als Feststoff absetzen (Präzipitate) oder in anderer Weise unerwünscht miteinander reagieren. Die entstehenden Mikrokristalle, Präzipitate oder anderen schädlichen Reaktionsprodukte können den Patienten gefährden. Außerdem kann die Wirkung der verwendeten Arzneistoffe deutlich nachlassen, bis hin zum vollständigen Wirkungsverlust. Daraus können sich schwerwiegende Folgen ergeben: Komplikationen durch Partikel in der Infusion, eine schwierige Symptomkontrolle, unnötig hohe Volumina und deshalb auch höhere Kosten.

Wie lassen sich inkompatible Mischungen vermeiden?

Inkompatibilitäten lassen sich oft nur schwer vorhersagen. Wichtig ist es, im Vorfeld die chemischen Eigenschaften der verwendeten Substanzen zu prüfen. Sie bieten entscheidende Anhaltspunkte dafür, ob sich eine Inkompatibilität erwarten lässt: Bestehen große pH-Unterschiede? Gibt es Komponenten, die nur schlecht wasserlöslich sind? Enthält das Stoffgemisch bestimmte Gegenionen?

Was ist rechtlich zu berücksichtigen?

Zu bedenken sind nicht nur Fragen der Therapiesicherheit, sondern auch rechtliche Aspekte. Wenn die Zulassung der verwendeten Arzneimittel das Mischen von zwei und mehr Substanzen für die Anwendung am Patienten nicht vorsieht, handelt es sich sowohl um Off-Label-Use (also um eine Verwendung außerhalb der Zulassung) als auch um die Herstellung eines neuen Arzneimittels. Die Haftung liegt damit beim verordnenden Arzt; zudem besteht eine besondere Aufklärungs- und Einwilligungspflicht für Patient:innen.

Infusionsmischungen in der Palliativversorgung

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